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   LAG Köln, 24.07.1984 - 6 Sa 509/84   

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https://dejure.org/1984,7255
LAG Köln, 24.07.1984 - 6 Sa 509/84 (https://dejure.org/1984,7255)
LAG Köln, Entscheidung vom 24.07.1984 - 6 Sa 509/84 (https://dejure.org/1984,7255)
LAG Köln, Entscheidung vom 24. Juli 1984 - 6 Sa 509/84 (https://dejure.org/1984,7255)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Schadensersatzforderung; Tarifliche Ausschlußfrist

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2017 - 7 Sa 210/16

    Abfindungsanspruch - Entstehung - Ablauf Kündigungsfrist

    Ebenso wenig genügt eine Erklärung des Arbeitnehmers, er behalte sich die Geltendmachung seiner Ansprüche vor (LAG Köln, Urteil vom 24. Juli 1984 - 6 Sa 509/84 - juris) oder er bitte "um Prüfung" seiner Eingruppierung (BAG, Urteil vom 10. Dezember 1997 - 4 AZR 228/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 234; BAG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - NZA 2002, 567, 568).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96

    Eingruppierung im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Hinweis des Gläubigers, er behalte sich die Verfolgung von Ansprüchen vor (LAG Köln Urteil vom 24. Juli 1984 - 6 Sa 509/84 - EzA § 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 59), ebensowenig ausreicht wie die Aufforderung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, eine Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine freiwillige Zulage "in schriftlicher Form zu begründen" und eine solche Anrechnung "noch einmal zu überdenken" (BAG Urteil vom 5. April 1995 - 5 AZR 961/93 - AP Nr. 130 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00

    Ausschlußfrist

    Ebensowenig genügt eine Erklärung des Arbeitnehmers, er behalte sich die Geltendmachung seiner Ansprüche vor (LAG Köln 24. Juli 1984 - 6 Sa 509/84 - LAGE TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 2) oder er bitte "um Prüfung" seiner Eingruppierung (BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 228/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 234).
  • LG Bonn, 21.05.2015 - 14 O 49/13
    Die Forderung muss ernstlich erhoben werden; es genügt nicht, den Anspruchsschuldner dazu aufzufordern, das Bestehen eines Anspruchs zu prüfen (BAG, Urteil v. 10.12.1997, BeckRS 1997, 30004518), "seinen Standpunkt zu überdenken" (BAG NZA 1995, 1068, 1069) oder sich lediglich die Geltendmachung "vorzubehalten" (LAG Köln 24.7.1984, 6 Sa 509/84) (siehe Preis a.a.O., § 218 BGB Rn. 59).
  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZN 571/84
    Begriff der Geltendmachung i.S. einer tariflichen Ausschlußklausel 3 AZN 571/84 6 Sa 509/84 Köln B e s c h 1 u ß .

    - 6 Sa 509/84 - wird zurückgewiesen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2018 - 6 Sa 1014/18

    Wechselschichtzulage - Tarifvertrag Nahverkehr Berlin (TV-N)

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Hinweis des Gläubigers, er behalte sich die Verfolgung von Ansprüchen vor (LAG Köln Urteil vom 24. Juli 1984 - 6 Sa 509/84 - EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 59), ebenso wenig ausreicht wie die Aufforderung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, eine Ablehnung des Anspruchs "in schriftlicher Form zu begründen" und seinen Standpunkt "noch einmal zu überdenken" (vgl. BAG Urteil vom 5. April 1995 - 5 AZR 961/93 - AP Nr. 130 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).
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